15 Jahre Hundeausbildung
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Ohne eine fundierte Ausbildung geht es nicht
Eine Ausbildung zum Hundetrainer wird in Deutschland vom VDH mit seinen untergeordneten Verbänden, von
verschiedenen gewerblich orientierten Institutionen und in Form von Fernlehrgängen (z.B. ATN in der Schweiz)
angeboten. Die Ausbildung der gewerblich orientierten Institutionen konnte mangels detaillierter Unterlagen nicht
beurteilt werden. Die Ausbildung über den VDH sowie über Fernlehrgänge in Theorie ist ausnahmslos mit “sehr
gut” zu bewerten.
Anders sieht es mit der praktischen Ausbildung aus. Der VDH mit seinen untergeordneten Verbänden bildet seine
angehenden Hundetrainer in der Praxis über die Vereine aus (Assistentzeiten). In der Regel müssen vor der
Zulassung zur Prüfung zum Hundetrainer Assistentzeiten von mindestens 12 Monaten nachgewiesen werden.
Die Anbieter von Fernlehrgängen kennen solche Voraussetzungen in der Regel nicht. Jeder Interessent kann eine
Ausbildung zum Hundetrainer bzw. zum Hundepsychologen absolvieren. Diese Ausbildung vermittelt jedoch
ausschließlich theoretisches Wissen.
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Große Unterschiede gibt es auch nach Abschluss der Ausbildung zum Hundetrainer. Der VDH mit seinen unterge-
ordneten Verbänden unterscheidet die Trainerlizenz nach Sparten, nämlich Basisausbildung *) und nach den
einzelnen Hundesportarten. Die Trainerlizenz für eine Sparte wird auf 3 Jahre Gültigkeit begrenzt. Eine Verlängerung
für weitere 3 Jahre erfolgt nur dann, wenn der Lizenzinhaber innerhalb dieser Zeit eine besondere für Hundetrainer
angebotene Weiterbildungsmaßnahme in der jeweiligen Sparte mit Erfolg besucht hat.
*) Die Basisausbildung entspricht dem Ausbildungsumfang gewerblicher Hundeschulen.
Die Absolventen von Fernlehrgängen müssen sich nicht zwingend weiterbilden. Ein einmal ausgestelltes Zertifikat
“Hundetrainer” bzw. “Hundepsychologie” bleibt zeitlich uneingeschränkt gültig.